Als erfahrene externe Fachkraft für Arbeitsschutz stehen wir Ihrem Unternehmen zur Seite, um alle gesetzlichen sowie berufsgenossenschaftlichen Anforderungen zu erfüllen, die das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2 vorgeben, einschließlich Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung.
Die für jeden Betrieb essenzielle Grundbetreuung beinhaltet Basisaufgaben, die gemäß den Regulierungen standardmäßig anfallen. Diese sind in der entsprechenden Vorschrift detailliert beschrieben, inklusive der festgelegten Einsatzzeiten pro Mitarbeiter und Jahr.
Zur genauen Bestimmung des Bedarfs an betriebsspezifischer Betreuung, welche die Zusammenarbeit zwischen Betriebsarzt und unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit erfordert, erfolgt eine sorgfältige Bewertung aller in der Vorschrift genannten Aufgabenfelder, um Inhalt und Dauer der notwendigen Leistungen präzise festzulegen.
Das Arbeitssicherheitsgesetz bietet detaillierte Vorgaben für die Aufgaben, Qualifikation und betriebliche Position der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, sowie für deren Kooperation und Überwachung.
Diese sind in den Unfallverhütungsvorschriften weiter konkretisiert.
Zudem unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung auf die SCC Prüfung und SGU Prüfung, bieten gezielte SCC Schulung für Führungskräfte und sorgen für eine kompetente SGU Schulung.
Die SCC Zertifizierung und die SGU Prüfung von operativ tätigen Mitarbeitern sind wesentliche Bausteine für die Sicherheit und Qualifikation Ihres Teams und tragen zur Einhaltung hoher Sicherheitsstandards bei.
Stellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
Gefahrstoffmanagement
Mitarbeiter Unterweisungen